Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Hundetagesstätte Fiffis Eck nachfolgend „HuTa“ Stand 12.2024
1. Die HuTa verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag und unten genannten Hund, für den vereinbarten Zeitraum artgerecht, sinnvoll und individuell zu betreuen und zu versorgen.
2. Die Huta betreut die Hunde grundsätzlich in einer großen Gruppe. Die Hundehalter werden über die Vorteile und Risiken der Gruppenhaltung aufgeklärt und erklären ihr Einverständnis durch ihre Unterschrift. Voraussetzung für die Betreuung im Rudel ist die Sozialverträglichkeit des Hundes.
3. Die Buchung der HuTa-Tage läuft ausschließlich über das Buchungsportal von Hund, Katze und Co.
4. Bringzeit ist von Montag bis Freitag ab 6.30 Uhr. Abholzeit ist montags bis donnerstags bis 18.30 Uhr und Freitags bis 17:30 Uhr. Wird der Hund verspätet abgeholt wird pro angefangene halbe Stunde 15,00 € zzgl. MwSt. extra berechnet.
5. Kann ein Hund nicht zum vereinbarten HuTa-Tag in die Tagesstätte kommen, so muss die Abmeldung bis spätestens 24 Stunden vorher, sprich bis spätestens 9.30 Uhr am Vortag (werktags) erfolgen. Nicht rechtzeitig abgesagte HuTa-Tage werden in Rechnung gestellt.
6. Ist es dem Hundehalter nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies umgehend mitzuteilen. Wird der Hund, gleich aus welchen Gründen, nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt und erfolgt keine Nachricht durch den Hundehalter an die „HuTa“, ist die „HuTa“ berechtigt, für eine andere Unterbringung des/der Hundes/Hunde zu sorgen. Der Hundehalter ist verpflichtet für die Kosten der anderweitigen Unterbringung aufzukommen.
7. Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Die Haftung der Huta für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
8. Die Bezahlung für die gebuchten Abos erfolgt immer und ausschließlich im Voraus für den nächsten Monat. Einzelbuchungen werden am Ende des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt. Grundlage hierfür ist die jeweils aktuelle Preisliste der HuTa. (einsehbar unter www.hukaco.de). Vom Halter mitgebrachtes Futter mindert nicht den für Betreuung und Zusatzleistungen vereinbarten Preis.
9. Lastschrift: Die vereinbarte Lastschrift erfolgt ohne weitere Benachrichtigung. Ggf. anfallende Gebühren für nicht eingelöste oder widerrufene Lastschriften werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zzgl. MwSt. pro Lastschrift belastet.
10. Das Tier muss bei der Abgabe in der HuTa frei von ansteckenden Erkrankungen und Parasiten sein.
11. Wenn ein Hundehalter einen offensichtlich erkrankten Hund mit einer ansteckenden Krankheit in die HuTa bringt, muss er die dadurch entstandenen Kosten (z. B. Mitbehandlung der infizierten Hunde, Desinfektion der Huta) tragen.
12. Ein Nachweis der bestehenden Impfungen gegenüber der „HuTa“ ist verpflichtend.
13. (§ 834 BGB) Der Halter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Handlungen des Hundes während des Aufenthaltes in der „HuTa“. Der Hundehalter versichert darüber hinaus, das Bestehen einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung.
14. Die „HuTa“ übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (z.B. Körbchen, Decken, Spielzeuge. Etc.) und leistet keinen Ersatz.
15. Sollte der Hund krank werden oder sich verletzen, ist die „HuTa“ berechtigt, in eigenem Ermessen einen Tierarzt hinzuzuziehen, Medikamente zu verabreichen oder den Hund in anderer Weise medizinisch zu versorgen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Hundehalter zu tragen. Der Tierhalter erklärt sich gleichzeitig damit einverstanden, dass alle Bemühungen, unabhängig von entstehenden Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Tieres erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe vom Halter/Auftraggeber übernommen. Falls im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung der Tierarzt die Einschläferung des Hundes empfiehlt, um dem Tier unnötiges Leid zu ersparen, und der in der im Betreuungsvertrag genannte Notfallkontakt nicht erreichbar ist, soll die HuTa die notwendige Erlaubnis erteilen. Soweit die HuTa für hierfür entstehende Kosten in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die „HuTa“ von allen angefallenen Kosten frei.
16. Gesundheitliche Einschränkungen jeglicher Art, Futtermittelallergien und Verhaltensauffälligkeiten sind vor der Aufnahme der Betreuung mitzuteilen.
17. Läufige Hündinnen können nicht angenommen werden.
18. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Betreuung geben und dieses verschweigen, wird für die auftretenden Folgen (Deckung der Hündin) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
19. Sollte ein Hund während des Aufenthaltes unerwartet ein unangemessen aggressives Verhalten zeigen, behalten wir uns vor, ihm zum Schutz anderer einen Maulkorb anzulegen.
20. Abhängig vom Verhalten des Hundes ist die HuTa dazu berechtigt, kurzfristige Änderungen der Anwesenheitszeit zu fordern. Bei unangemessenem Verhalten kann der Hund aus der HuTa ausgeschlossen werden.
21. Das Gelände der HuTa ist gesichert. Es kann jedoch nie mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass ein Hund Hindernisse überwindet und außerhalb des Geländes Schaden nimmt oder verursacht. Der Hundehalter wurde über das Risiko informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund auf dem gesicherten Gelände der HuTa frei laufen darf. Der Hundehalter übernimmt hierfür die volle Verantwortung und trägt jegliche damit verbundenen Haftungsrisiken.
22. Haftung des Hundehalters: Im Übrigen haftet der Tierhalter für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, sofern sie nicht durch
vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung von der HuTa zu verantworten sind (§ 833 BGB).
23. Haftung der „HuTa“: Der Kunde wird hiermit vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass der Hund auf eigene Gefahr in die „HuTa“ gegeben wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die anderen in Betreuung gegebenen Hunde, bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und deren Verletzungsfolgen. Die „HuTa“ übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht der „HuTa“ grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
24. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der AGB im Übrigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Hundeschule Fiffis Schule nachfolgend 'Hundeschule' genannt Stand 12.2024
1. Jeder volljährige Hundehalter kann an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen. Wenn für einzelne Angebote bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gelten, so muss der Teilnehmer diese erfüllen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen.
2. Für teilnehmende Hunde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Diese ist zur ersten Stunde/vor Beginn des Trainings nachzuweisen.
3. Teilnehmende Hunde müssen gemäß der aktuellen veterinärmedizinischen Standards geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein. Dies ist zur ersten Stunde/vor Beginn des Trainings durch Vorlage des Impfpasses nachzuweisen.
4. Der Hundehalter verpflichtet sich, bekannte Krankheiten, körperliche Beschwerden und Allergien des Hundes vorab mitzuteilen. Auch über Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen und anderen Hunden (z.B. schnappen, beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit) ist die Hundeschule rechtzeitig vor Trainingsbeginn zu informieren.
5. Läufige Hündinnen dürfen nach Absprache mit den Trainern an den Gruppenangeboten teilnehmen. Hier besteht die Möglichkeit, versäumte Stunden nachzuholen.
6. Die Anmeldung zu Angeboten der Hundeschule ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Mit der Buchung über das Buchungsportal bietet der Teilnehmer der Hundeschule den Abschluss eines Vertrages verbindlich an und verpflichtet sich, am gewählten Angebot teilzunehmen, sowie die fälligen Leistungsgebühren zu Beginn des Termins/Kurses zu bezahlen. Durch die Buchung über das Buchungsportal erkennt der Teilnehmer diese AGB als Vertragsbestandteil an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule zustande.
7. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Hundehalters sowie den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Dem Hundehalter ist bewusst, dass die gelernten Methoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Trainingseinheiten Erfolg haben können.
8. Für die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule werden von dem Teilnehmer Gebühren in der Höhe erhoben, die zum Zeitpunkt des Lehrgangs-/Kursbeginns gültig sind. Die Höhe der Gebühren ist den jeweils gültigen Angebotsbeschreibungen auf der Internetseite und dem Buchungsportal der Hundeschule zu entnehmen oder bei der Hundeschule zu erfragen.
9. Die anfallenden Gebühren für die gewählten Angebote sind in der Regel zum ersten Termin/zur ersten Unterrichtsstunde im vollen Betrag zu zahlen. Bei Einzeltrainings werden eventuelle Fahrtkosten zugerechnet.
10. Der Teilnehmer nimmt an den Unterrichtseinheiten regelmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, befolgt die Anweisungen der Trainerin, behandelt die zur Verfügung gestellten Gerätschaften und die Infrastruktur pfleglich und beachtet die jeweils gültige Hausordnung.
11. Bricht der Hundehalter das Training, Kurse oder andere gewählte laufende Angebote vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.
12. Im Krankheitsfall eines Teilnehmers oder dessen Hundes während eines laufenden Kurses oder sonstigem Angebt und einer damit verbundenen Nichtteilnahme am Kurs oder Angebot ist der Trainer rechtzeitig vor Kursbeginn zu informieren. Hier besteht die Möglichkeit, die versäumte Kurseinheit im nächsten startenden Kurs nachzuholen.
13. Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen im Verhinderungsfall rechtzeitig (spätestens 24 Stunden) vor Beginn abgesagt werden.
14. Vereinbarte Termin und Unterrichtsstunden beginnen pünktlich zur festgelegten Zeit. Verspätungen von Teilnehmern gehen zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung
15. Die Hundeschule behält sich vor, das Training nach eigenem Ermessen abzubrechen, wenn relevante Gründe dafür vorliegen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall anteilig erstattet oder es wird ein neuer Termin vereinbart.
16. Die Hundeschule kann ohne Einschränkung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Hundehalter/Hundeeigentümer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Hundes Gefahr für andere Menschen besteht. Eine Kostenrückerstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
17. Die Teilnahme oder der Besuch jeglicher Veranstaltungen der Hundeschule erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Gleiches gilt für alle Begleit- und Besuchspersonen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss sowie von den übrigen Vereinbarungen (AGB etc.) in Kenntnis zu setzen.
18. Die Teilnehmer haften für alle durch ihre Hunde oder sie selbst verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt auch für Schäden, die außerhalb entstehen.
19. Während des Trainings/Unterrichts ist den Anweisungen durch die Trainerin Folge zu leisten. Für Schäden, die der Teilnehmer durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisungen der Trainerin verursacht, haftet ausschließlich der Teilnehmer.
20. Das Krankheits- und Verletzungsrisiko während des Trainingszeitraumes tragen die Teilnehmer.
21. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen/Schäden, die durch teilnehmende und/oder begleitende Hunde entstehen.
22. Die Teilnehmer übernehmen die alleinige Haftung für ihre Hunde, auch wenn sie auf Veranlassung der Trainerin handeln.
23. Die Hundeschule haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
24. Dem Ausschluss eines Haftungs- und/oder Kostenersatzanspruches zu den Inhalten der Vertragsbedingungen gegen die Hundeschule und Corina Roos wird ausdrücklich zugestimmt. Dies betrifft die Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.
25. Die Benutzung von Handys sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet.
26. Die Hundeschule übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Rahmen des Unterrichts vermittelten Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer selbst und dessen Hund abhängig ist.
27. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.